28.04.2018: Neue Regelungen für Standmitteilungen können mit etspuka leicht umgesetzt werden!

Neue Regelungen für Standmitteilungen für Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligungen können mit etspuka leicht umgesetzt werden!

Folgende Präzisierung tritt zum 1.Juli 2018 in Kraft:

  • 155 VVG Jährliche Unterrichtung

(1) Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über den aktuellen Stand seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. Dabei hat er mitzuteilen, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist. Im Einzelnen hat der Versicherer Folgendes anzugeben

  1. die vereinbarte Leistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles zuzüglich Überschussbeteiligung zu dem in der Standmitteilung bezeichneten maßgeblichen Zeitpunkt,
  2. die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer unveränderten Vertragsfortführung,
  3. die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung zum Ablauf des Vertrags oder zum Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer prämienfreien Versicherung,
  4. den Auszahlungsbetrag bei Kündigung des Versicherungsnehmers,
  5. die Summe der gezahlten Prämien bei Verträgen, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden; im Übrigen kann über die Summe der gezahlten Prämien in Textform Auskunft verlangt werden.

(2) Weitere Angaben bleiben dem Versicherer unbenommen. Die Standmitteilung kann mit anderen jährlich zu machenden Mitteilungen verbunden werden.

(3) Hat der Versicherer bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht, so hat er den Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen.

Quelle: BaFin

Der Gesetzgeber erkannte hier Handlungsbedarf nachdem die Versicherungs-Unternehmen die Versicherungsnehmer uneinheitlich informiert haben und aus den Standmittelungen nicht immer alle relevanten Informationen hervor gingen.

Wie das BaFin Journal in seiner Ausgabe vom April 2018 feststellt, sind die Standmittelungen der Anbieter von bAV Verträgen durchaus verbesserungswürdig. So schreibt das Journal in seiner Ausgabe vom April 2018: „Verbraucher schließen Lebensversicherungsverträge in der Regel für einen längeren Zeitraum ab, der nicht selten bei über 30 Jahren liegt. Sie haben daher ein besonders hohes Bedürfnis an Vertragsinformationen“.

Diese Informationen erschließen sich nicht immer auf den ersten Blick aus den versendeten Standmitteilungen.

Verwalter von bAV Einrichtungen, die ihre Bestände mit etspuka führen, können auf umfangreiche Basisdaten zurückgreifen, die aussagekräftige Standmitteilungen ermöglichen. Die Erstellung der Druckstücke erfolgt automatisiert

 

Weitere Informationen zu unserem Dokumentenmanagement finden Sie hier:

https://www.etspuka.de/bav-software-funktionen/dokumentenverwaltung.html

 

 

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